Neues Revisionsrecht

Seit dem 1.1.2008 kommen die Regelungen des neuen Revisionsrecht zum Tragen. Wir beraten Sie bezüglich der idealen Rechtsform und zeigen Ihnen auf, welche Revisionspflicht als KMU erfüllt werden muss.

Unsere Revisionsexperten

Kompetenz und Effizienz in der Prüfung begründen einen Mehrwert für jede Unternehmung: Als anerkanntes Treuhandunternehmen verfügen wir über die Zulassung als Revisionsexperten durch die schweizerische Revisionsaufsichtsbehörde. Bei zahlreichen Kunden sind wir als gesetzliche oder statutarische Revisions- bzw. Kontrollstelle eingesetzt und tätig.

Abschlussprüfungen

Konzernrechnungsprüfungen

Prüfungen von Gründerberichten/Sacheinlagen

Prüfberichte zu Kapitalerhöhungen oder Kapitalherabsetzungen

Deliktprüfungen

sowie Spezialprüfungen aller Art

Wenn Sie Fragen haben zu Pflichten und Rechten im Bereich Wirtschaftsprüfung, rufen Sie uns an. Wir zeigen Ihnen gerne, was Sie wissen und beachten müssen.

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